Der “Zertifizierte Mediator” soll nach dem Kunden die notwendige Sicherheit über die Qualifikation der Mediatoren geben. Doch wie schaut es mit der Umsetzung durch den Gesetzgeber aus?

Im Juli 2012 wurde mit erheblicher Verspätung das Mediationsgesetz erlassen. Ziel war es, die Mediation als Alternative zu anderen Konfliktlösungsmethoden zu etablieren. Darüber hinaus sollte die bis dahin ungeschützte Berufsbezeichnung „Mediator“ geregelt werden. Das MediationsG sieht für den einfachen „Mediator“ eine Selbstverpflichtung zu einer angemessenen Ausbildung vor. Als Qualifikationsstufe wurde der „Zertifizierte Mediator“ aus der Taufe gehoben. Nur – wie geht es voran mit dem Thema?

Der „Zertifizierte Mediator“ nach dem MediationsG

§ 5 Mediationsgesetz
(2) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht.
(3) Der zertifizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 fortzubilden.

Das MediationsG bleibt dazu also vage und will näheres in einer Verordnung geregelt wissen.

Der „Zertifizierte Mediator“ nach dem Verordnungsentwurf

Leider kommen die Damen und Herren Politiker nicht zu ihrer Arbeit. Erst Ende Januar 2014 liegt der Referentenentwurf vor.

Statt Praxiserfahrung fordert die Verordnung eine Grundqualifikation neben der Ausbildung zum Mediator. Hierzu ist ein Hochschulstudium oder ein anerkannter Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige praktische Berufstätigkeit vorausgesetzt.

Zertifizieren darf sich jeder selbst. Ab der Zertifizierung muss man sich (etwas) fortbilden und vier Mediationen innerhalb von zwei Jahre durchführen.

Ob das die Qualitätkriterien für einen besonders qualifizierten Mediator sind?

Verbände und Interessengruppen hatten bis Ende April 2014 Gelegenheit zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Diese liegen nun vor:

Hoffentlich braucht die Politik nicht wieder 1 1/2 Jahre um die Verordnung zu erlassen, zumal die Verordnung voraussichtlich erst ein Jahr nach der Bekanntmachung in Kraft tritt. Bis dahin darf sich kein Mediator als „Zertifizierter Mediotor“ bezeichnen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus
Bitte füllen Sie dieses Feld aus
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Menü